Flugordnung Grainberg
Drachenfliegerclub „Homburg“ Gössenheim e.V.
Simonsgasse 11
97780 Gössenheim
Flugberechtigung
- Flugberechtigt sind nur Clubmitglieder des DFC Gössenheim, DFC Hammelburg, Gleitschirmflieger MSP und Gleitschirmflugverein Saaletal nach vorheriger Einweisung.
- Für das Gelände besteht GPS und Höhenmesser Plicht, Flüge werden an die Höhere Naturschutzbehörde gemeldet.
- Durch das hohe Flugaufkommen und dass, das Fluggelände im Naturschutzgebiet Grainberg Kalbenstein liegt, gib es keine Gastflugregelung für Gleitschirmflieger
Allgemeines
- Starts dürfen nur bei geeigneten Witterungsbedingungen erfolgen.
- Jeder Pilot verpflichtet sich, kameradschaftliche Hilfestellung im Startbetrieb zu leisten.
- Topplander haben sich hinten wieder anzustellen, außer sie werden vorgelassen.
- Lassen die Wetterverhältnisse nur ein Soaren im engen Aufwindband zu, kann jedes DFC Mitglied ein Startverbot aussprechen.
- Geschwindigkeitsbegrenzung 30 km/h beachten.
- An Spaziergänger, Wanderer und Radfahrer mit Schritttempo vorbei fahren.
- Parken nur einseitig. GS-MSP und GS-Saaletal parken 50m vor dem Schild.
- Die Zufahrt zu den Äckern muss für die Landwirte jederzeit möglich sein.
- Die Uhu Schutzzone ist einzuhalten!!! (siehe Karte)
- Das Befliegen ist nur nach vorausgegangener Einweisung erlaubt.
- Fliegen ohne Einweisung führt zum Flugverbot.
Aufbau-, Start- und Landeplatz
- Aufbauplatz (Fl.- Nr. 2991).
- Es ist nur der gelb markierte Bereich als Aufbauplatz zu nutzen
- Startplatz (Teilbereich der Fl.- Nr. 1718).
- Starthang nur zum Starten betreten.
- Landeplatz (Fl.- Nr. 4606)
- linksmainisch, im Stadtteil Karlburg.
- Aufbau-, Start-, und Landeplatz sind sauber zu halten!
- Die Naturschutzverordnung ist zu beachten!
Flugregeln:
- Wird kein Höhengewinn unmittelbar nach dem Start erflogen, (Pilot über Hangkannte) ist umgehend der Landeplatz anzufliegen
- Das Fliegen unterhalb der Hangkante ist grundsätzlich verboten. (Vogelschutzzone)
- Das mitführen eines GPS und Höhenmessers ist Pflicht.
- Die Hangflugregeln sind strikt einzuhalten. (rechter Flügel zum Hang hat Vorflugrecht)
- Wenn ein gemeinsamer Flugbetrieb problematisch für die Drachenflieger ist, haben Gleitschirmpiloten kurzfristig Startverbot, dies kann auch durch Zuruf fliegender HG Piloten erfolgen.
- Toplander haben auf den Flugbetrieb, Wanderer und auf Zuschauer Rücksicht zu nehmen, und wenn nötig den Landeplatz anzufliegen.
- Toplandungen im Naturschutzgebiet, und im Starthang sind nicht erlaubt.
- Der DFC „Homburg“ Gössenheim behält sich eine Einschränkung des Flugbetriebes im Bedarfsfall vor!
- Im Fluggebiet gilt die Flugbetriebsordnung für HG und GS des DHV in der neusten Fassung.
- Achtung: Notlandungen mit GS im Hangbereich (NSG) sind kritisch und möglichst zu vermeiden!
- Eine NOTLANDUNG im NSG ist grundsätzlich dem Geländehalter zu melden.