Grainberg

Flugordnung Grainberg

Drachenfliegerclub „Homburg“ Gössenheim e.V.
Simonsgasse 11
97780 Gössenheim

Flugberechtigung

  • Flugberechtigt sind nur Clubmitglieder des DFC Gössenheim, DFC Hammelburg, Gleitschirmflieger MSP und Gleitschirmflugverein Saaletal nach vorheriger Einweisung.
  • Für das Gelände besteht GPS und Höhenmesser Plicht, Flüge werden an die Höhere Naturschutzbehörde gemeldet.
  • Durch das hohe Flugaufkommen und dass, das Fluggelände im Naturschutzgebiet Grainberg Kalbenstein liegt, gib es keine Gastflugregelung für Gleitschirmflieger

 

Allgemeines

  • Starts dürfen nur bei geeigneten Witterungsbedingungen erfolgen.
  • Jeder Pilot verpflichtet sich, kameradschaftliche Hilfestellung im Startbetrieb zu leisten.
  • Topplander haben sich hinten wieder anzustellen, außer sie werden vorgelassen.
  • Lassen die Wetterverhältnisse nur ein Soaren im engen Aufwindband zu, kann jedes DFC  Mitglied ein Startverbot aussprechen.
  • Geschwindigkeitsbegrenzung 30 km/h beachten.
  • An Spaziergänger, Wanderer und Radfahrer mit Schritttempo vorbei fahren.
  • Parken nur einseitig. GS-MSP und GS-Saaletal parken 50m vor dem Schild.
  • Die Zufahrt zu den Äckern muss für die Landwirte jederzeit möglich sein.
  • Die Uhu Schutzzone ist einzuhalten!!! (siehe Karte)
  • Das Befliegen ist nur nach vorausgegangener Einweisung erlaubt.
  • Fliegen ohne Einweisung führt zum Flugverbot.

 

Aufbau-, Start- und Landeplatz

  • Aufbauplatz (Fl.- Nr. 2991).
    • Es ist nur der gelb markierte Bereich als Aufbauplatz zu nutzen
  • Startplatz (Teilbereich der Fl.- Nr. 1718).
    • Starthang nur zum Starten betreten.
  • Landeplatz (Fl.- Nr. 4606)
    • linksmainisch, im Stadtteil Karlburg.
  • Aufbau-, Start-, und Landeplatz sind sauber zu halten!
  • Die Naturschutzverordnung ist zu beachten!

Flugregeln:

  • Wird kein Höhengewinn unmittelbar nach dem Start erflogen, (Pilot über Hangkannte) ist umgehend der Landeplatz anzufliegen   
  • Das Fliegen unterhalb der Hangkante ist grundsätzlich verboten. (Vogelschutzzone)
  • Das mitführen eines GPS und Höhenmessers ist Pflicht.
  • Die Hangflugregeln sind strikt einzuhalten. (rechter Flügel zum Hang hat Vorflugrecht)
  • Wenn ein gemeinsamer Flugbetrieb problematisch für die Drachenflieger ist, haben Gleitschirmpiloten  kurzfristig Startverbot, dies kann auch durch Zuruf fliegender HG Piloten erfolgen.
  • Toplander haben auf den Flugbetrieb, Wanderer und auf Zuschauer Rücksicht zu nehmen, und wenn nötig den Landeplatz anzufliegen.
  • Toplandungen im Naturschutzgebiet, und im Starthang sind nicht erlaubt.
  • Der DFC „Homburg“ Gössenheim behält sich eine Einschränkung des Flugbetriebes im Bedarfsfall vor!
  • Im Fluggebiet gilt die Flugbetriebsordnung für HG und GS des DHV in der neusten Fassung.
  • Achtung: Notlandungen mit GS im Hangbereich (NSG) sind kritisch und möglichst zu vermeiden!
  • Eine NOTLANDUNG im NSG ist grundsätzlich dem Geländehalter zu melden.

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