Setzberg

Flugordnung Setzberg

Drachenfliegerclub „Homburg“ Gössenheim e.V.
Simonsgasse 11
97780 Gössenheim     

 

Vollzug des Bayer. Naturschutzgesetz (BayNatSchG) ;

  • Befreiung von dem Verbot des Gleitsegelflugbetriebes und des Hängegleiterflugbetriebes im Naturschutzgebiet „Ruine Homburg“, Lkr. Main-Spessart
  • Bescheid 55.1-8622.02-25/86                            

                                       

Auflagen der Höheren Naturschutzbehörde: 

  • Das Fliegen ist nur Vereinsmitgliedern des DFC „Homburg“ Gössenheim, den Gleitschirmfliegern MSP und Gleitschirmflugverein Saaletal gestattet.
  • Das Landen mit HG und GS auf NSG Flächen ist nicht erlaubt.                                      
  • Toplandungen sind verboten.
  • Der Transport von Sportgerät mit Fahrzeugen im NSG ist nicht erlaubt.                                                                                    
  • An Festtagen besteht ein Startverbot 1 Std. vor Festbeginn. 

Flugordnung:

  • Starts dürfen nur bei geeigneten Witterungsbedingungen erfolgen
  • Alle Piloten benötigen eine Einweisung
  • Den Anweisungen von Vereinsmitgliedern ist folge zu leisten.
  • Jeder Pilot verpflichtet sich, kameradschaftliche Hilfestellung im Startbetrieb zu leisten.
  • Hängegleiter Starts haben Vorrang.
  • Wenn ein gemeinsamer Flugbetrieb mit Drachenfliegern problematisch ist, haben       
  • Gleitschirmpiloten kurzfristig Startverbot. Dies kann auch durch Zuruf fliegender HG-Piloten erfolgen.
  • Im Fluggebiet gilt die Flugbetriebsordnung für HG und GS des DHV in der neusten Fassung
    Die Hangflugordnung ist strikt einzuhalten.
    Die Naturschutzverordnung Ruine Homburg ist zu beachten. Die Grenzen des NSG sind auf der Infotafel zum NSG am (Parkplatz) ersichtlich.
  • Bei der Anfahrt zum Start und Landeplatz ist an Fußgänger im Schritttempo vorbei zu fahren
  • Die Überflughöhe Truppenübungsplatz Hammelburg ED-R135 10500ft MSL GND (3200m) ist zu beachten, die Grenze beginnt ca.1000m hinter dem Startplatz.
    Auskunft zur ED-R Flugplatz Hammelburg:
    Manfred Reichert, Flugleitung 09732 3600  oder 09744 477
    Flugplatz 09732/4843              
  • Startplatz und Landeplätze sind sauber zu halten (Landeplätze siehe Luftbild).
  • Es ist nur auf den ausgewiesenen Landeplätzen zu landen.
  • Bei Außenlandungen sind 3€ zu zahlen
  • Bei Schirmverhänger am Startplatz dürfen keine Bäume bei der Bergung beschädigt werden.
  • Wer die Flugsicherheit, oder Auflagen der Naturschutzbehörde missachtet und dadurch das Fluggelände gefährdet, wird vom Flugbetrieb ausgeschlossen.
  • Der DFC „Homburg“ Gössenheim e.V. behält sich eine Einschränkung des Flugbetriebes im Bedarfsfall vor.
  • Ausgesprochene Flugverbote gelten für die Homburg und den Grainberg

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