- Flugberechtigt sind nur Clubmitglieder des DFC Gössenheim,
DFC Hammelburg, Gleitschirmflieger MSP und
Gleitschirmflugverein Saaletal nach vorheriger Einweisung.
- Für das Gelände besteht GPS und Höhenmesser Plicht, Flüge werden an die
Höhere Naturschutzbehörde gemeldet.
- Durch das hohe Flugaufkommen und dass, das Fluggelände im Naturschutzgebiet
Grainberg Kalbenstein liegt, gib es keine Gastflugregelung für Gleitschirmflieger
Allgemeines:
- Starts dürfen nur bei geeigneten Witterungsbedingungen erfolgen.
- Jeder Pilot verpflichtet sich, kameradschaftliche Hilfestellung im Startbetrieb zu
leisten.
- Topplander haben sich hinten wieder anzustellen, auser sie werden vorgelassen.
- Lassen die Wetterverhältnisse nur ein Soaren im engen Aufwindband zu, kann jedes
DFC Mitglied ein Startverbot aussprechen.
- Geschwindigkeitsbegrenzung 30 km/h beachten.
- An Spaziergänger, Wanderer und Radfahrer mit Schritttempo vorbei fahren.
- Parken nur einseitig. GS-MSP und GS-Saaletal parken 50m vor dem Schild.
- Die Zufahrt zu den Äckern muss für die Landwirte jederzeit möglich sein.
- Die Uhu Schutzzone ist einzuhalten!!! (siehe Karte)
- Das Befliegen ist nur nach vorausgegangener Einweisung erlaubt.
- Fliegen ohne Einweisung führt zum Flugverbot.
Aufbau- Start- und Landeplatz:
- Aufbauplatz (Fl.- Nr. 2991).
- Startplatz (Teilbereich der Fl.- Nr. 1718).
- Starthang nur zum Starten betreten.
- Der Landeplatz ist linksmainisch,
im Stadtteil Karlburg
- Aubau- Start-und Landeplatz sind sauber zuhalten!
- Die Naturschutzverordnung ist zu beachten
Flugregeln:
- Wird kein Höhengewinn unmittelbar nach dem Start erflogen, (Pilot über Hangkannte)
ist umgehend der Landeplatz anzufliegen
- Das Fliegen unterhalb der Hangkante ist grundsätzlich verboten. (Vogelschutzzone)
- Das mitführen eines GPS und Höhenmessers ist pflicht.
- Die Hangflugregeln sind strikt einzuhalten. (rechter Flügel zum Hang hat Vorflugrecht)
- Wenn ein gemeinsamer Flugbetrieb problematisch für die Drachenflieger ist, haben
Gleitschirmpiloten kurzfristig Startverbot, dies kann auch durch zuruf
fliegender HG Piloten erfolgen.
- Toplander haben auf den Fugbetrieb, Wanderer und auf Zuschauer Rücksicht zu
nehmen, und wenn nötig den Landeplatz anzufliegen.
- Toplandungen im Naturschutzgebiet, und im Starthang sind nicht erlaubt.
- Der DFC „Homburg“ Gössenheim behält sich eine Einschränkung des Flugbetriebes im
Bedarfsfall vor!
- Im Fluggebiet gilt die Flugbetriebsordnung für HG und GS des DHV in der neusten
Fassung.
- Achtung: Notlandungen mit GS im Hangbereich (NSG) sind kritisch und möglichst zu
vermeiden!
- Eine NOTLANDUNG im NSG ist grundsätzlich dem Geländehalter zu melden.